Mieten & Vermieten

Wasserleitungen: Vermieter muss nur bei aktuellem Handlungsbedarf prüfen

cc by flickr/ mueritz

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Defekte Wasserleitungen können an einem Gebäude schnell einen immensen Schaden anrichten, Vermieter sind trotzdem nicht dazu verpflichtet die Wasserleitungen in ihren Immobilien ständig zu überprüfen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor, auf das der Eigentümerverband Haus & Grund in seiner Zeitschrift „Das Grundeigentum“ hinweist.

In dem konkreten Fall ging es um einen Autobesitzer, der in der Tiefgarage seines Mietshauses sein Auto abstellte. Aus einem defekten Wasserhahn tropfte jedoch über längere Zeit Wasser auf den Wagen, wodurch sich eine Kalkschicht bildete. Für die Neulackierung verlangte der Mieter nun vom Vermieter Schadenersatz, da dieser angeblich die Wasserleitungen nicht kontrolliert habe, obwohl es mit diesen schon länger Probleme gab.

Die Richter des Landgerichts wiesen die Klage jedoch in der Revision ab, da der Vermieter nur in der Pflicht sei die Leitungen zu kontrollieren, wenn akuter Handlungsbedarf bestehe. Die pauschale Behauptung des Mieters, dass es schon früher Probleme mit den Wasserleitungen gegeben habe, reiche dafür nicht aus.

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