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Steuererleichterungen für das Handwerk 2010

Ob Unternehmensteuerreform, Ist-Versteuerung oder erhöhter Kinderfreibetrag, der Jahresbeginn 2010 bringt einen ganzen Reigen von Neuerungen im Steuerbereich mit sich. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gibt den Handwerksbetrieben und ihren Beschäftigten einen Überblick über die wesentlichen Veränderungen.

Im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetztes treten zum 1.1.2010 Korrekturen bei der Unternehmensteuer in Kraft. Diese betreffen die Zinsschranke und die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Mantelkäufen, aber auch das für das Handwerk wichtige Thema der geringwertigen Wirtschaftsgüter. So wird der Abzugsbetrag, bis zu dem geringwertige Wirtschaftgüter sofort steuerlich abgeschrieben werden können, wieder auf 410 Euro erhöht. Zudem wird das Hinzurechnungsquorum für Zinsanteile von Mieten, Pachten und Leasinggebühren von 65 auf 50 Prozent zurückgeführt.

Ebenso sieht das Wachstumsbeschleunigungsgesetz Korrekturen bei der Erbschaftsteuer vor. Mit dieser neuen Ausgestaltung ist eine erbschaftsteuerverträgliche Lösung für die Betriebe des Handwerks sichergestellt, auch wenn das Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht für Todesfälle zum 31.12.2009 ausläuft. So wird die betriebliche Haltefrist zum Jahresbeginn von 7 auf 5 Jahre abgesenkt. Gleiches gilt für die Lohnsummenfrist. Darüber hinaus müssen über diesen Zeitraum von 5 Jahren auch nicht mehr 650 Prozent der Lohnsumme erhalten werden, sondern lediglich noch 400 Prozent. Das Lohnsummenkriterium gilt zudem anstatt für Betriebe ab 10 Mitarbeitern künftig erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern. Zudem wird der Steuertarif für Geschwister, Nichten und Neffen verbessert. Die Steuersätze variieren ab dem Jahreswechsel je nach Vermögen zwischen 15 und 43 Prozent.

Auf Drängen des ZDH wurde die bestehende Umsatzsteuergrenze für die Ist-Versteuerung in den neuen Bundesländern verlängert. Noch bis zum 31.12.2011 können Betriebe bis zu einer Umsatzsteuer von 500.000 Euro die Ist-Versteuerung anwenden. In den alten Bundesländern wurde die Grenze bereits zum 1.7.2009 dieser Regelung angepasst und von 250.000 auf 500.000 verdoppelt. Darüber hinaus hat die neue Bundesregierung angekündigt, im Rahmen der Reform des Umsatzsteuerrechts einen grundlegenden Wechsel zur Ist-Versteuerung zu prüfen.

Handwerksbetriebe können noch bis zum 31.12.2010 erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. So wurde der 7 g-EStG-Investitionsabzugsbetrag, der insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks von großer Bedeutung ist, deutlich verbessert. Ebenso ist noch bis zum Ende des nächsten Jahres die degressive Abschreibung für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens möglich.

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