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Mieten

    Mieten & Vermieten

    Keine Mietminderung bei Feuchtigkeit im Keller

    Mit der Mietminderung ist das ja immer so eine Sache. Natürlich muss der Mieter für sein Recht einstehen und kann bei deutlichen Mängeln die Miete kürzen. Nur wann ein Mangel ein Mangel ist, sorgt in Deutschland immer wieder für Streitereien. So weist der Eigentümerverband Haus & Grund aktuell darauf hin, dass ein feuchter Keller kein Grund für eine Mietminderung ist. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. In dem aktuellen Fall war der Keller eines Mieters so feucht,…

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  • Garten

    Mieter kann Garten frei gestalten

    Es ist immer wieder faszinierend zu sehen, aus welchen Gründen manche Streitereien zwischen Mietern und Vermietern geführt werden. Nicht selten landen solche Unstimmigkeiten dann sogar vor Gericht. So ging es zum Beispiel vor dem…