Garten

Mieter kann Garten frei gestalten

cc by wikimedia/ Stehfun

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Es ist immer wieder faszinierend zu sehen, aus welchen Gründen manche Streitereien zwischen Mietern und Vermietern geführt werden. Nicht selten landen solche Unstimmigkeiten dann sogar vor Gericht. So ging es zum Beispiel vor dem Landgericht Köln um die Frage, ob ein Vermieter dem Mieter sagen darf, wie dieser den Garten gestalten soll. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin.

In dem konkreten Fall ging es genauer gesagt um die Rasenfläche. Der Vermieter hatte dem Mieter einen englischen Rasen überlassen. Der Mieter fand jedoch eine Kleewiese mit Wildkräutern schöner, was in den Augen des Vermieters nur Unkraut war. Er warf dem Mieter also mangelnde Pflege des Rasens vor und wollte entsprechende Arbeiten an der Grünfläche durchführen lassen.

Am Ende gaben die Richter dem Mieter Recht: Der Vermieter darf einem Mieter nicht die Gestaltung des Gartens vorschreiben. Zwar könne man eine ausreichende Pflege im Mietvertrag vorschreiben, jedoch nicht den Stil des Gartens.

Weitere Tipps zum Thema Mietvertrag und Mietrecht gibt es übrigens auf www.immonet.de .

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