Mieten & Vermieten

Ruhezeiten: Rücksicht auf die Nachbarn

cc by flickr/ lisaclarke

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Lärm ist einer der häufigsten Gründe für Nachbarschaftsstreits und nicht selten landen solche Fälle schnell vor Gericht. So manch einer kann dabei einfach nicht fassen, dass es Mitmenschen gibt, die einfach keine Rücksicht auf andere nehmen. Bei bestimmten Umständen müssen sich Nachbarn jedoch auch tolerant zeigen.

Grundsätzlich sollten Mieter versuchen die Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr und zwischen 22 und 7 Uhr einzuhalten. Dies bedeutet, dass man während dieser Zeiten zum Beispiel auf lautes Staubsaugen verzichten sollte. Jedoch gibt es natürlich auch Umstände, bei denen die Nachbarn gewissen Krach einfach aushalten müssen. Babys schreien zum Beispiel auch nachts. Hier müssen Mieter einfach durch, ebenso wie bei spielenden Kindern, wenn sie dies zu einer normalen Tageszeit machen.

Schallt jedoch die Musik aus einer Wohnung fast durch das ganze Haus, dann ist dies einfach zu laut und gilt als Ruhestörung, egal ob innerhalb der Ruhezeiten oder außerhalb. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin hin. Grundsätzlich ist es in einem solchen Fall ratsam, sich direkt an den lärmenden Nachbarn zu wenden. Oft lässt sich solch ein Umstand im Gespräch lösen. Es muss also nicht gleich immer die Polizei verständigt werden…

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