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Bei Fahrzeugwechsel an die Versicherung denken

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sollten Sie unbedingt an die Kündigung der Kfz-Versicherung denken, da sonst unter Umständen der Käufer Ihres Fahrzeuges weiter mit ihrer Versicherung durch die Gegend fährt. Entsteht dann ein Schaden, so müssen sie als Versicherungsnehmer für diesen Schaden aufkommen, d.h. die Selbstbeteiligung kann fällig werden oder auch eine Abstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
Einige schwarze Schafe haben es sich sogar zum Hintertürchen für illegale Aktivitäten gemacht, daß einige Privatverkäufer von Gebrauchtwagen die Fahrzeuge nicht abmelden und die Versicherungen nicht kündigen. So werden dann mit diesen Gebrauchtwagen fingierte Unfälle gebaut, um die Versicherungen zu betrügen.

Mal abgesehen von diesen Risiken, ist der Fahrzeugwechsel auch eine gute Gelegenheit zu überprüfen, ob sie einen günstigen Versicherungstarif gewählt haben und ob ihr Versicherungsanbieter noch der richtige für sie ist. Am besten sollten Sie schon vor dem Kauf des nächsten Fahrzeugs über einen KfZ-Versicherungsvergleich die Kosten für die Versicherung prüfen.

Übrigens können Sie jedes Jahr bis zum 30.11. ihre KfZ-Versicherung kündigen, auch wenn sie ihr Auto behalten.

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