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Meisterzwang

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    Bundesverwaltungsgericht: Meisterzwang verletzt nicht die Berufsfreiheit

    In den vergangenen Wochen wurde immer mal wieder über den Meisterzwang im deutschen Handwerk diskutiert. Hierzulande darf sich in 41 Branchen ein Handwerker erst selbstständig machen, wenn er seinen Betrieb in die Handwerksrolle einträgt, durch eine Meisterprüfung qualifiziert ist oder aber eine sechsjährige Berufserfahrung als „Altgeselle“ vorweisen kann. So waren einige der Überzeugung, dass diese Regelung deutsche Handwerker gegenüber anderen EU-Handwerkern benachteilige und die Berufsfreiheit verletze. Das Bundesverwaltungsgericht teilte diese Auffassung jedoch nicht. Im konkreten Fall hatte zum einen eine…

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