Handwerker Technik

Die Elektroinstallation wird repariert – welche Arbeiten dürfen Laien übernehmen?

Schnell einmal für frischen Wind in der Wohnung sorgen: Mit ein paar Bahnen Tapete, dem einen oder anderen Eimer Farbe und vielleicht ein wenig Bodenbelag ist dieses Vorhaben schnell in die Tat umgesetzt. Aber manch ein Hausbewohner widmet darüber hinaus der Elektroanlage einen kritischen Blick: Ist der Zeitpunkt nicht passend, um auch die Kabel und Anschlüsse zu erneuern? Doch Vorsicht, hier drohen konkrete Gefahren, denn nicht jeder anfallende Handgriff darf von Laien ausgeführt werden. Hier muss unter Umständen ein Elektriker gesucht werden. 

Die Risiken einer unprofessionellen Installation

Es gibt beim Renovieren genug Arbeiten, an die sich auch Laien ohne Probleme herantrauen können. Ein guter Ansatz, um bares Geld zu sparen und einige wertvolle Handgriffe zu erlernen. Das Tapezieren und Streichen der Wände gehört ebenso dazu wie das Verlegen des Teppichs auf dem Fußboden dazu. Viel kann hier nicht schief gehen, etwaige Mängel lassen sich recht schnell wieder beheben. Bei den Installationen der gesamten Elektrik im Hause sieht die Ausgangslage aber schon anders aus. Einerseits, weil bei einem unsachgemäßen Vorgehen erhebliche Gefahren für den Betroffenen entstehen. Schwere Verletzungen – teils mit Todesfolge – sind dabei leider keine Seltenheit.

Andererseits, weil es selbst nach vielen Jahren immer noch zu Kurzschlüssen kommen kann, die zu schweren Bränden führen. Denn wer weiß schon, welches Kabel wo verlegt werden muss, welche Spannung für die einzelnen Funktionen der Haushaltsgeräte benötigt wird oder wie eine gesamte Stromversorgung eigentlich aufgebaut ist? Grundlagen, die innerhalb einer drei Jahre umfassenden Ausbildung und in vielen Stunden der Berufserfahrung in Fleisch und Blut übergehen – und zu denen die meisten Laien kaum fähig sind. Selbst dann nicht, wenn sie aus anderen handwerklichen Berufen stammen und dabei immer wieder einmal mit dem Energienetz von Gebäuden zu tun haben.

Es drohen nicht nur Konsequenzen aus dem Gesetz

Natürlich wäre ein Brand des Hauses oder eine Verletzung des Hobbyhandwerkers schon schlimm genug, sollte es beim Renovieren zu Fehlern an der Elektrik kommen. Doch dabei bleibt es nicht. Denn in der Folge werden auch die Behörden untersuchen, wo der Auslöser des kleinen oder großen Unfalls lag. Paragraph 13 der Niederspannungsanlagen Verordnung besagt in seinem zweiten Absatz ausdrücklich, dass die Arbeiten bei der Errichtung, der Erweiterung, der Änderung sowie der Instandhaltung elektrischer Anlagen nur durch Personen vorgenommen werden dürfen, die entweder für den Netzbetreiber tätig sind oder die zu einem eingetragenen Installationsunternehmen gehören.

Bei Zuwiderhandlungen riskieren Laien, dass ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro verhängt wird. Aber auch damit ist das Dilemma noch nicht beendet. Immerhin muss der entstandene Schaden ja reguliert werden. Doch in ihren Policen schließen praktisch alle Versicherer die Übernahme eines Falles aus, der durch unsachgemäßes Handeln entstanden ist. Heißt konkret: Im schlimmsten Szenario droht nicht nur ein erhebliches Bußgeld – vielmehr bleibt der Betroffene zugleich auf dem wirtschaftlichen Schaden sitzen. Eine Gefahr, die schnell ein finanzielles Gesamtvolumen von mehreren einhunderttausend Euro umfassen dürfte. Ganz zu schweigen von den Risiken für Leib, Leben und Güter.

Einfache Tätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt

Natürlich ergibt sich aus dem zuvor Gesagten die Frage, was Hausbewohner denn eigentlich an der Elektrik tun dürfen, ohne sich diesen Gefahren auszusetzen. Allgemein sollte es sich dabei um Handgriffe handeln, die von jedermann ohne besondere Vorkenntnisse durchgeführt werden können. Dazu gehört etwa das Auswechseln der Birne in der Lampe, das Einsetzen neuer Sicherungen oder das Überprüfen der Anschlüsse am Herd, am Fernseher und am Kühlschrank. Relativ simple Aufgaben also, bei denen zunächst kein nennenswertes Risiko besteht. Zumal verständlich ist, dass bei Tätigkeiten mit derart geringem Umfang nicht immer ein Elektrofachbetrieb engagiert werden kann.

Allerdings ist Vorsicht angeraten. Denn auch hier spielen versicherungsrechtliche Gründe eine wichtige Rolle. Führt ein falsch eingesetztes Kabel zu einem Totalschaden beim teuren Fernseher, so kann sich der Versicherer weigern, diesen zu regulieren. Auch das Wechseln einer Birne ist nicht ganz ungefährlich, der Sturz von der Leiter passiert in jedem Jahr mehreren eintausend Menschen bundesweit. Konkret gesagt: Sogar geringfügige Arbeiten besitzen beim genauen Hinsehen gewisse Risiken. Wer diese und ihre Folgen scheut, sollte nicht zögern, eine fachkompetente Person mit seinem Anliegen zu betrauen. Auch wenn das zunächst vielleicht etwas Zeit und Geld kosten mag – aber ein hohes Maß an Sicherheit hat eben seinen Preis.

Sogar Vor- und Hilfsarbeiten sind zulässig

Doch abseits der eben genannten Handgriffe kann es stets zu Tätigkeiten kommen, die unweigerlich dem Elektroprofi überlassen werden müssen. Ein Elektriker muss gesucht werden, wenn etwa das Verlegen neuer Kabel oder der Aufbau einer gesamten Energieversorgung innerhalb des Gebäude ansteht. Aber darf der Hauseigentümer dabei nicht auch Hand anlegen, um über seine Eigenleistung ein wenig Geld zu sparen? Die Antwort lautet: Ja, er darf geringfügige Arbeiten unter Aufsicht eines ausgebildeten Installateurs ausüben. Wobei es allerdings rechtlich umstritten ist, ob der Profi das gesamte Vorgehen des Laien überwachen oder ihn nur grob in die anstehenden Aufgaben einführen muss.

Mögliche Arbeiten wären hier aber das Stemmen und Öffnen von Schlitzen in der Wand, das Verlegen von leeren Rohrleitungen, das Einsetzen von Unterputzdosen sowie das Einziehen von Kabeln. Selbst der Stromzähler darf durch einen Laien an seinen angestammten Platz montiert werden – die Endabnahme obliegt natürlich dem Energieversorger. Dennoch zeigt diese Übersicht, dass Hausbewohner und Hobbyhandwerker in den eigenen vier Wänden tatsächlich einem Elektrofachmann beim Ausführen einiger Tätigkeiten behilflich sein dürfen. Umgekehrt lassen die genannten Beispiele ebenso erkennen, dass sie dabei nicht mit dem eigentlichen Strom oder dem dazugehörigen Schaltkreis in Berührung kommen, es sich also wirklich nur um Hilfsarbeiten handelt.

Kleinere Handgriffe in der Nacharbeit sind möglich

Eine einmal aufgestemmte Wand, in der ein Kabel verlegt wurde, muss wieder geschlossen werden. Rund um die eingesetzte Steckdose sind meist kleinere Fugen vorhanden, die gleichfalls nicht in diesem Zustand belassen werden dürfen. Kurzum: Selbst nach der eigentlichen Strominstallation fallen noch einige Arbeiten an, die nicht zwingend eine Ausbildung zum Elektromonteur erfordern. Auch sie können durch einen Laien übernommen werden. Wobei abermals darauf zu achten ist, dass alle Kabel und Abschlüsse nicht mit dem feuchten Putz in Berührung kommen können – daraus dürfte schnell ein Kurzschluss entstehen, der ja gerade vermieden werden soll.

Allgemein ist es angeraten, sich vor dem Ausführen einzelner Arbeiten mit dem Elektrofachbetrieb in Verbindung zu setzen und konkret zu erfragen, welche Tätigkeiten in Eigenleistung erledigt werden dürfen. Das gesamte Thema der Energieversorgung in Gebäuden ist in tatsächlicher, gesetzlicher und versicherungsrechtlicher Hinsicht einfach zu gefährlich, als dass Hobbyhandwerker dort einen Alleingang wagen könnten. Auch wenn viele Handgriffe simpel aussehen mögen – und sich manches Vorwissen durch Videos und Beiträge im Internet erwerben lässt. Im Zweifel muss die Vorsicht siegen, immerhin können schon kleinste und mit bloßem Auge kaum zu erkennende Mängel an der Elektroinstallation zu schwerwiegenden Folgen führen.

Die Planungsphase als juristischer Grenzfall

Neben der Renovierung kann es zu einer Neuinstallation von Kabeln und Anschlüssen kommen. Dabei stellt sich natürlich gleichfalls die Frage, inwieweit Laien in diesen Prozess einzubeziehen sind – immerhin bewohnen sie ja das Haus und werden daher konkrete Wünsche hegen, wo welcher Lichtschalter zu platzieren ist. Hier gilt grundsätzlich, dass derlei Überlegungen mit dem Bewohner oder Eigentümer der Immobilie besprochen werden dürfen. Ebenso wäre es zulässig, wenn der Auftraggeber anschließend im Baumarkt die Steckdosen oder die benötigten Stromkabel erwirbt, um sie dem Fachbetrieb für die weitere Verwendung zur Verfügung zu stellen.

Umstritten ist aber, ob der Hobbyhandwerker auch die gesamte Installation eigenhändig planen und so der ausführenden Firma vorgeben darf. Hier entscheiden oft Nuancen zwischen einem erlaubten und einem nicht mehr zulässigen Vorgehen. Abermals gilt somit das bereits Erwähnte: Im Zweifel muss die gesamte Kontrolle beim ausgebildeten Monteur liegen, der Laie sollte nur dort ein Mitspracherecht erbeten, wo es um das Umsetzen seiner Wünsche und Anliegen geht. Alle darüber hinaus in Planung und Ausführung erforderlichen Handgriffe müssen dem Fachmann überlassen bleiben. Einerseits, um schwere Unfälle und die daraus resultierenden Gefahren für Leib und Leben zu vermeiden. Andererseits, um die damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden zu verhindern.

Das könnte dir auch gefallen

Keine Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.