Tritt in einer Wohnung ein Mangel auf, so muss man diesen dem Vermieter melden. Dies ist auch der Fall, wenn Mängel trotz entsprechender Maßnahmen immer wiederkehren, was zum Beispiel bei Schimmel der Fall sein kann. Der Mieterverein München weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man in solchen Fällen den Vermieter jedes Mal nach erneutem Auftreten des Mangels davon in Kenntnis setzen muss. Kommt man dem nicht nach, verlieren Mieter ihren Anspruch auf Schadenersatz. Dies geht aus einem Urteil des…
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Bauherren sollten natürlich am besten bereits vor der Abnahme des Baus auf entsprechende Mängel hinweisen und diese direkt beseitigen lassen. Es gibt jedoch leider auch Mängel, die man nicht gleich entdeckt und die sich…
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Fast jeder Mieter kennt Probleme wie langanhaltenden Lärm im Haus, defekte Elektrik oder sonstige Beeinträchtigungen. Ist der Fall akut und die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt, haben Mieter das Recht einen festen Prozentsatz der Miete…
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Wenn man sich eine Altbauwohnung kaufen möchte, muss man auf viele verschiedene Aspekte achten. Im Gegensatz dazu, wenn man selbst ein Haus baut, lassen sich die Anschaffungskosten zunächst ganz genau bestimmen. Neben dem an…