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Mängel

    Mieten & Vermieten

    Immer wieder auftretende Mängel stets dem Vermieter melden!

    Tritt in einer Wohnung ein Mangel auf, so muss man diesen dem Vermieter melden. Dies ist auch der Fall, wenn Mängel trotz entsprechender Maßnahmen immer wiederkehren, was zum Beispiel bei Schimmel der Fall sein kann. Der Mieterverein München weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man in solchen Fällen den Vermieter jedes Mal nach erneutem Auftreten des Mangels davon in Kenntnis setzen muss. Kommt man dem nicht nach, verlieren Mieter ihren Anspruch auf Schadenersatz. Dies geht aus einem Urteil des…

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