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Kostenumlage

    Mieten & Vermieten

    Reinigungsarbeiten: Kostenumlage des Vermieters

    Vermieter können selbst entscheiden, wie die Reinigungsarbeiten in ihrem Mietshaus geregelt werden. Man kann dies die Mieter durchführen lassen, die Arbeiten selbst machen oder eben durch einen externen Dienstleister erledigen lassen. Führen Vermieter die Reinigung des Hauses selbst durch, dürfen sie dafür einen Kostenersatz in der Betriebskostenabrechnung ansetzen. Das heißt der Vermieter legt einen fiktiven Satz auf die Mieter für die Reinigung um, der auch entstanden wäre, wenn ein Dritter die Arbeit erledigt hätte. Dies gilt jedoch nach einem Urteil…

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