Mit Erbpacht zum Eigenheim

Der Abschluss von ErbpachtvertrĂ€gen fĂŒr GrundstĂŒcke sollte gut ĂŒberlegt sein: Nach Ende der Laufzeit stehen die Erben möglicherweise mit leeren HĂ€nden da. Foto: Quelle Bausparkasse
Immer wieder finden sich in Immobilienanzeigen GrundstĂŒcksangebote auf Erbpachtbasis. Doch bevor potenzielle Bauherren ĂŒber eine solche Lösung ernsthaft nachdenken, sollte zumindest eine Grundvoraussetzung erfĂŒllt sein: Die Hypothekenzinsen mĂŒssen spĂŒrbar höher liegen als die Zinskosten fĂŒr die Erbpacht. Nur so ergibt sich ein zusĂ€tzlicher finanzieller Spielraum fĂŒr Bauherren, die sehr eng kalkulieren mĂŒssen.
Derzeit muss sorgfĂ€ltig geprĂŒft werden, ob sich die Erbpacht tatsĂ€chlich lohnt. Denn Erbpachtnehmer zahlen ĂŒblicherweise eine jĂ€hrliche Pacht zwischen drei und sechs Prozent des GrundstĂŒckswerts. Als Unsicherheitsfaktor kommt dazu: Viele ErbpachtvertrĂ€ge sind so genannte IndexvertrĂ€ge und orientieren sich an den statistischen Lebenshaltungskosten: Die Höhe der Pacht wird regelmĂ€Ăig entsprechend der Inflationsrate angehoben, erlĂ€utert Immowelt.de. Hypothekendarlehen sind dagegen momentan zu relativ gĂŒnstigen Konditionen zu bekommen. Mehr…

