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Artikel Tagged ‘altersgerechtes Wohnen’

Altersgerechtes Wohnen: FrĂŒhzeitig an Umbauten denken

19. Dezember 2011

Wohl jeder möchte im Alter solange es geht in den eigenen vier WĂ€nden wohnen. Da unsere Gesellschaft immer Ă€lter wird, wird das Thema altersgerechtes Wohnen in den kommenden Jahren immer zentraler werden. Aktuell schĂ€tzen Experten, dass sich bis zum Jahr 2050 die Altersgruppe der Über-80-JĂ€hrigen im Vergleich zu heute verdreifachen wird.

Laut dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen werden kurzfristig 2,5 Millionen altersgerechte Wohnungen gebraucht. Daher raten die Experten dazu, so frĂŒh wie möglich an die wichtigsten Umbaumaßnahmen zu denken und nicht erst, wenn es zu spĂ€t ist. Dies ist alleine schon wichtig, da solche Umbauten meist eine Stange Geld kosten. Das Thema Barrierefreiheit spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die Dusche sollte ebenerdig sein, Stolperfallen und Ähnliches mĂŒssen beseitigt werden, damit man mit Rollstuhl oder Gehhilfe keine Schwierigkeiten bekommt und Treppen sollten auf beiden Seiten ein GelĂ€nder beklommen oder gleich einen Treppenlift.

An Steckdosen muss man genauso gut hinkommen wie an Geschirr in SchrĂ€nken oder Ähnliches. Nur um ein paar Punkte zu nennen. Bei den Umbauten kann man natĂŒrlich auch einiges falsch machen. Gut ist es, wenn man sich hier vor Ort von einem Experten beraten lĂ€sst. Zur eigenen Information gibt es BroschĂŒren wie zum Beispiel „Barrierefrei Bauen und Wohnen“ des Bundesverbands Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz.

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Zuschuss vom Staat fĂŒr altersgerechtes Wohnen

1. Juli 2010

Rentner by flickr, Markus RödderDie Deutschen werden immer Ă€lter und bleiben dabei meist auch noch relativ fit. So können immer mehr Menschen im Alter noch in den eigenen vier WĂ€nden wohnen. Doch dafĂŒr bedarf es natĂŒrlich meist altersgerechter Umbauten. DafĂŒr gibt es ZuschĂŒsse vom Staat.

Das von der Regierung aufgelegte Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ wurde nun zum 1. Juli erweitert. Den Zuschuss können Privatpersonen von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum genauso in Anspruch nehmen wie WohneigentĂŒmergemeinschaften und Mieter mit Zustimmung des Vermieters. Ab jetzt sind auch KĂ€ufer von sanierten Wohnungen förderberechtigt.

Ab einer Höhe von 6.000 Euro, die man in den Umbau investiert hat, erhĂ€lt man einen staatlichen Zuschuss von 5% der Investitionen. Maximal gibt es 2.500 Euro pro Wohneinheit. Alles, was unter 300 Euro ist, wird nicht ausbezahlt. Maximal kann man den Zuschuss bis zu einer Investitionssumme von 50.000 Euro beantragen. FĂŒr FerienhĂ€user gilt er nicht.

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