Kündigung wegen verwahrloster Wohnung!

18. Juli 2012
By Nina
cc by flickr/ DoJoe

cc by flickr/ DoJoe

Natürlich können sich Mieter in ihren eigenen vier Wänden einigermaßen austoben, sie müssen jedoch in erster Linie darauf achten, dass die Räume in einem guten Zustand bleiben und nicht verwahrlosen. Lässt ein Mieter seine Wohnung immer mehr verkommen, hat der Vermieter die Möglichkeit ihm zu kündigen! Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster hervor, über das die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ berichtet.

In dem konkreten Fall hatte ein Mieter seine Wohnung komplett voll gestellt und zugemüllt. Man kam nur noch über schmale Wege durch. Küche und Bad waren zudem sehr schmutzig und die Wasserhähne wurden länger nicht mehr benutzt. Andere Mieter beschwerten sich über den Dreck und den immer unangenehmer werdenden Geruch, der aus der Wohnung kam.

Der Vermieter schickte dem Mieter eine Mahnung, in der er ihn aufforderte, die Wohnung in Ordnung zu bringen. Dem kam der Mann jedoch nicht nach, weshalb kurze Zeit später die fristlose Kündigung in den Briefkasten flatterte. Die Richter entschieden am Ende im Interesse des Vermieters. Wer seine Wohnung verwahrlosen lasse, müsse mit einer Kündigung rechnen. Zudem hatte der Vermieter dem betroffenen Mieter vorher noch die Möglichkeit gegeben, das Chaos zu beseitigen.

Ähnliche Artikel:

  1. Kündigung wegen Eigenbedarf: Alternative anbieten
  2. BGH: Kündigung wegen Eigenbedarf auch aus beruflichen Gründen
  3. Wohnung gekündigt: Vermieter darf keine Bilder der bewohnten Wohnung machen
  4. Vorsicht bei Mietminderung: Fristlose Kündigung bei Irrtum möglich!
  5. Unpünktliche Mietzahlung: Fristlose Kündigung

Tags: , ,

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*