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Außergewöhnliche Immobilien

    Mieten & Vermieten

    Außergewöhnliche Immobilien: Burgwohnungen fallen nicht unter Mietspiegel

    So manch einer träumt von einer ganz besonderen Immobilie. Hat man das Glück sich diesen Traum erfüllen zu können, muss man jedoch einige Punkte beachten, denn für außergewöhnliche Häuser und Wohnungen gelten meist eigene Regeln. So entschied beispielsweise das Amtsgericht Düren, dass Wohnungen in einer mittelalterlichen Burg nicht vom Mietspiegel erfasst werden. In dem konkreten Fall ging es um einen Mieter, der sich eine Wohnung im Turm einer Burg aus dem 12. Jahrhundert mietete. Der Burgherr und Vermieter stufte diese…

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