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Regenwasser darf für Waschmaschine benutzt werden

cc by flickr/ ximencab

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Momentan überlegen viele Hausbesitzer und diejenigen, die gerade neu bauen, wie man Wohnen umweltschonender und ernergiesparender gestalten kann. Dabei ist die Nutzung des Regenwassers ein wichtiger Punkt. Bisher durfte Regenwasser nämlich nur für den Garten und die Toilettenspülung benutzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dehnte dies nun auch auf den Gebrauch der Waschmaschine aus.

Im Grunde ist es einer dieser Fälle, bei dem der gesunde Menschenverstand auf unternehmerische Interessen prallt. Ein Mann sollte seine Waschmaschine umweltschonend mit Regenwasser betreiben. Dafür hat er sich eine Zisterne für rund 7.000 Euro bauen lassen. Der Wasserversorger untersagte ihm aber diese Nutzung und berief sich dabei auf die Trinkwasserverordnung.

Im Jahr 2005 begann der Rechtsstreit und in den ersten Instanzen konnte zumindest schon einmal erwirkt werden, dass der Wasserversorger den Kunden von dem Nutzungszwang des Trinkwassers aus dem öffentlichen Wassernetz befreien musste. Nun haben die Richter aber grundsätzlich entschieden, dass die Wäsche mit Regenwasser zu waschen nicht gegen die Trinkwasserverordnung verstoße.

Negative Folgen für die Gesundheit seien dadurch auch nicht zu befürchten. Die Trinkwasserverordnung diene nicht dazu das Verhalten der Verbraucher die reglementieren. Ach ja, Paragraphen über Paragraphen…

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