Die meisten Mietverträge enden am letzten Tag eines Monats und am Monatsersten beginnt dann in der Regel der neue Vertrag. Vermieter müssen darauf achten, dass die Wohnung auch pünktlich zu Mietbeginn an den neuen Mieter übergeben werden kann, dies muss auch an einem Sonntag geschehen, sollte der Erste eines Monats auf diesen Wochentag fallen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor, auf das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbands Haus & Grund hinweist. In dem konkreten Fall räumte…
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Während man eine Wohnung bewohnt, steht es einem natürlich frei, sie so zu dekorieren wie man möchte. Dazu gehört auch das Streichen der Wände in knalligen Farben. Vor dem Auszug sollte man dies jedoch…