Das von der Regierung aufgelegte Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ wurde nun zum 1. Juli erweitert. Den Zuschuss können Privatpersonen von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum genauso in Anspruch nehmen wie Wohneigentümergemeinschaften und Mieter mit Zustimmung des Vermieters. Ab jetzt sind auch Käufer von sanierten Wohnungen förderberechtigt.
Ab einer Höhe von 6.000 Euro, die man in den Umbau investiert hat, erhält man einen staatlichen Zuschuss von 5% der Investitionen. Maximal gibt es 2.500 Euro pro Wohneinheit. Alles, was unter 300 Euro ist, wird nicht ausbezahlt. Maximal kann man den Zuschuss bis zu einer Investitionssumme von 50.000 Euro beantragen. Für Ferienhäuser gilt er nicht.