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Obergrenzen bei Miete

cc by flickr/ Imrolf

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Die meisten von uns spüren in den letzten Jahren deutlich wie die Preise ansteigen. Nicht zuletzt tun in diesem Zusammenhang meist die Strom-, Gas- oder Öl-Rechnungen am meisten weh. Gleichzeitig kann man auch beobachten wie in vielen Regionen Deutschlands die Mieten steigen. Daher weist der Deutsche Mieterbund aktuell darauf hin, welche Obergrenzen der Vermieter bei Mieterhöhungen einhalten muss.

Bei der Miete für ein Haus oder eine Wohnung gibt es zwei Obergrenzen: Einmal muss sich die Miete an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Zudem darf die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent steigen.

Verlangt ein Vermieter eine Miete, die über den ortsüblichen Werten liegt, dann benötigt er dafür genaue Begründungen und Nachweise. Sich auf eine generelle Preissteigerung zu berufen, reiche nicht aus. Vermieter müssten konkrete Belege wie den Mietspiegel, Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen vorlegen.

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