Dieser verpflichtet sich darin dem alten Halter gegenüber u.a. das Tier nicht zu quälen, es artgerecht zu halten, regelmäßig zum Tierarzt zu gehen, eventuelles Besuchsrecht, eine Rücknahme des Tiers bei nicht-artgerechter Haltung und und und.
Gibt man sein Tier also privat in neuen Hände, sollte unbedingt dieser Vertrag abgeschlossen werden! Einen Mustervertrag kann man u.a. bei den Kollegen von Tiervermittlung downloaden…