Mieten & Vermieten

Zuhause Arbeiten – Wann der Vermieter dies genehmigen muss

cc by flickr/ chedderfish

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Besonders viele Freiberufler und Selbstständige nutzen die Chance um ihre Arbeit von zuhause aus zu erledigen. An sich eine gute Sache, jedoch sollte man sich als Mieter, bevor man die Wohnung zum Arbeitsplatz macht, mit dem Vermieter in Verbindung setzen, denn in einigen Fällen ist eine Erlaubnis von Nöten. Wir verraten, wann dies so ist.

Entscheidend ist neben der gewerblichen Nutzung der Wohnung an sich, ob Kundenverkehr herrscht. Genau dieser Faktor könnte nämlich andere Mieter stören. Hier ist eindeutig eine Erlaubnis vom Vermieter wichtig! Dies gilt auch, wenn bei der eigenen Tätigkeit zum Beispiel eine Störung durch Geräusche oder sonstiger Art entstehen kann.

In solchen Fällen sollte man den Vermieter kontakten und die erteilte Erlaubnis schriftlich festhalten. Übt man die Tätigkeit aus, ohne den Vermieter zu fragen, so riskiert man schlimmstenfalls eine Kündigung. Ausgenommen von dieser Regelung sind zum Beispiel Lehrer, die sich zuhause auf den Unterricht vorbereiten, Schriftsteller oder auch Journalisten. Herrscht kein Publikumsverkehr und man beschäftigt auch keine Angestellten, müssen im Einzelfall die Tätigkeiten erlaubt werden. Dies hat auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil bestätigt. Grundsätzlich kann es jedoch nie schaden, sich mit dem Vermieter frühzeitig abzusprechen.

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