Mieten & Vermieten

Zahlungsverzug: Vermieter können früher kündigen

cc by flickr/ steinhobelgruen

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Laut Gesetz ist es möglich, einem Mieter fristlos zu kündigen, wenn dieser mehr als zwei Monatsmieten nicht bezahlt hat und der Rückstand länger als zwei Monate dauert. Doch wie sieht dies bei Zahlungsrückständen aus, die unterhalb dieser Grenze liegen: Der Bundesgerichtshof hat nun mit einem aktuellen Urteil eine Kündigung schneller möglich gemacht.

Mietern kann auch dann gekündigt werden, wenn sie weniger als zwei Monatsmieten im Rückstand sind. In solch einem Fall muss es sich jedoch um eine ordentliche Kündigung handeln, das heißt, dass eine Frist von drei Monaten gesetzt werden muss. Keinen Kündigungsgrund sahen die Richter jedoch darin, wenn der Rückstand weniger als eine Monatsmiete beträgt und er weniger als einen Monat dauert.

Das Zeitfenster für eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten ist also damit definiert. Dies erleichtert in Zukunft Vermietern die ordentliche Kündigung in Fällen, in denen ein fristloser Rauswurf nicht möglich ist.

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