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Vebraucher müssen mehr zahlen – auch bei der Wohngebäudeversicherung

cc by geograph.co.uk / Anthony Park

Die Beitragseinnahmen in der Wohngebäudeversicherung stiegen 2010 um 2,7 Prozent und auch die Anzahl der Neuverträge wuchs um 0,7 Prozent. Doch dem gegenüber steht der Anstieg der Schadenfälle von 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für viele Versicherer ist ein Ungleichgewichtig entstanden, das nicht mehr tragbar ist. Deshalb erhöhen zum Ende des Jahres 2012 viele Versicherungsunternehmen die Beiträge der Wohngebäudeversicherung. Leidtragende sind die Versicherten, die ab kommenden Jahr mehr für ihre Wohngebäudeversicherung zahlen müssen. Doch auch sie bekommen mit dem Sonderkündigungsrecht ein kleines Schlupfloch, um der Beitragserhöhung zu entgehen.

Sonderkündigungsrecht für Versicherte

Die Erhöhung der Versicherungsbeträge bekommen in den vergangenen Woche viele Versicherte per Post mitgeteilt. Bekannt sind Preisanstiege von bis zu 13 Prozent. Aber nicht jeder Versicherer nennt seine Erhöhungen öffentlich und deshalb könnten Versicherten durchaus mehr bevorstehen. Doch was viele Versicherungsunternehmen in ihrem Schreiben nicht mitteilen ist, dass man als Versicherte die Möglichkeit hat, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Die Option besteht, wenn sich der Versicherungsbeitrag, aber nicht die Leistung erhöht hat. Ist das gegeben, können Versicherte sofort kündigen und sich nach einer neuen Wohngebäudeversicherung umschauen. Denn nicht jeder Anbieter hat zu Beginn des neuen Jahres seine Beiträge nach oben schnellen lassen und zudem bietet der Markt eine vielfältige Auswahl. Selbst der Versandhandel bietet inzwischen Wohngebäudeversicherungen, die ganz ohne Beitragserhöhungen auskommen, an.

Kündigen ist nicht immer so einfach wie es scheint

Aber bei manchen Versicherungen ist das Sonderkündigungsrecht hinfällig. Denn einige Versicherer bieten sogenannte gleitende Neuzeitverträge an. Das heißt, jedes Jahr wird die Höhe der Versicherungssumme neu reguliert. Auf den ersten Blick ist das positiv zu bewerten, weil man als Versicherte optimal versichert bleibt. Doch mit der Neuregulierung der Versicherungssumme, erhöht sich theoretisch auch die Leistung und wenn sich sowohl diese wie auch Beiträge erhöhen, können Versicherte schlichtweg nicht auf das Sonderkündigungsrecht pochen, auch wenn die Versicherungsbeiträge erhöhen. Deshalb ist es ratsam, erst einmal das Kleingedruckte zu lesen.

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