Mieten & Vermieten

Urteil: Wohnungskündigung bei Sanierung der Etage

cc by flickr/ Conne Island

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In einem Mietshaus kann es schon mal vorkommen, dass der Vermieter sich dazu entscheidet eine komplette Etage zu sanieren. Was jedoch, wenn eine der Wohnungen immer noch bewohnt ist? In solch einem Fall ist es für den Vermieter möglich, dem Mieter zu kündigen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor, auf das der Deutsche Anwaltsverein hinweist.

In dem konkreten Fall bewohnte ein Mieter eine Wohnung, die seit über 20 Jahren nicht mehr renoviert worden war. Den Rest der Etage nutzte ein gemeinnütziger Verein. Der Vermieter entschied sich nun dafür die komplette Etage sanieren zu wollen. Die gemeinnützige Vereinigung war damit einverstanden und auch bereit danach eine höhere Miete zu zahlen.

Dem Mieter wurden mehrere Ersatzwohnungen angeboten, die er ablehnte. Daraufhin sprach der Vermieter die Kündigung aus. Die Richter sahen den Vermieter durchaus im Recht: Eine Kündigung sei möglich, wenn die Wohnung lange nicht mehr saniert wurde und dem Betroffenen zudem Ersatzwohnungen angeboten wurden. Zudem sei die Sanierung erst dadurch möglich, dass der gemeinnützige Verein am Ende eine doppelt so hohe Miete zahle.

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