Mieten & Vermieten

Urteil: Mieter haben Anspruch auf heißes Bad

cc by wikimedia/ Yannick Trottier

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Unstimmigkeiten zwischen Mietern und Vermietern beschäftigen immer wieder die Gerichte in Deutschland. Dabei geht es logischerweise in der Regel um ganz alltägliche Dinge, wie zum Beispiel vor dem Amtsgericht München um die Möglichkeit ein heißes Vollbad nehmen zu können.

In dem konkreten Fall hatte sich ein Mieter beschwert, dass die neue Gastherme in seiner Wohnung viel zu klein sei. Mit dieser könne man sich nicht einmal ein richtiges Vollbad einlassen. Tatsächlich war dieser Ansicht auch ein Gutachter, der in der Wohnung die Zeit stoppte bis die Wanne des Mieters mit heißem Wasser vollgelaufen war. Es dauert sage und schreibe 42 Minuten bis 24 Grad heißes Wasser die Wanne füllte.

Dies sei in den Augen der Richterin nicht zumutbar. Mieter mit einer Badewanne in der Wohnung müssten sich ein Vollbad einlassen können, das mindestens eine Temperatur von 41 Grad habe und dies in einer angemessenen Zeit. Der Vermieter berief sich hingegen auf die möglichen negativen Folgen eines heißen Bads für die Gesundheit, was das Gericht nicht gelten ließ. So viel Eigenverantwortung müssten Vermieter ihren Mietern schon zutrauen…

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