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Unwetter: Schaden erst nach Gutachten beheben

cc by flickr/ Zeitfixierer

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In den vergangenen Tagen sind wieder einige heftige Unwetter über Teile Deutschlands gezogen und haben Schäden in Millionenhöhe angerichtet. Vollgelaufene Keller oder abgedeckte Dächer sind nur  zwei Beispiele. Wer selbst betroffen ist, sollte jedoch vor der Beseitigung der Schäden einiges beachten!

Zunächst dokumentiert man den Schaden so schnell wie möglich. Möglichst detailreiche Fotos sind dabei das Wichtigste. Zusätzlich kann man beispielsweise noch einen Feuerwehrmann als Zeugen benennen. All dies ist wichtig, dass die Versicherung am Ende den Schaden auch regulieren kann.

Zudem heißt es nun, dem Versicherer den Schaden melden und weitere Schritte besprechen. In der Regel ist es so, dass erst ein Gutachter kommen muss, bevor die Aufräumarbeiten beginnen können. Doch natürlich gibt es auch hier je nach Situation Ausnahmen: Versicherte müssen Folgeschäden vermeiden, so ist es zum Beispiel in Ordnung ein Loch mit einer Plane abzudecken oder den überfluteten Keller auszupumpen. Am besten spricht man auch dies mit dem Versicherer ab, damit man auf der sicheren Seite ist.

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