Mieten & Vermieten

Untermiete: Vermieter vorher um Erlaubnis fragen!

cc by flickr/ ydnammmm

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Dass man sich in seine Wohnung noch einen Untermieter hinein nimmt, ist in Deutschland keine Seltenheit. Meist ist dies die Basis für viele Wohngemeinschaften und ein sehr gutes Mittel, wenn einem alleine die Wohnung zu teuer wird. Bevor man dies tut, sollte man jedoch unbedingt den Vermieter um Erlaubnis fragen. Darauf weist aktuell der Mieterverein München hin.

Untervermieten ist grundsätzlich nur mit dem Einverständnis des Vermieters erlaubt, vor allem wenn man die gesamte Wohnung an einen anderen vermieten möchte. Dies kann der Vermieter ohne weitere Begründungen verbieten.

Anders sieht der Fall dann aus, wenn nur ein Teil der Wohnung untervemietet werden soll. Bei guten Gründen kann der Vermieter dies nicht einfach so ablehnen, jedoch muss man ihn natürlich im Vorfeld informieren. Beispiele für solche Begründungen wären, der Preis der Wohnung oder dass man einfach nicht mehr alleine wohnen möchte.

Möchte man seine Eltern oder seine Kinder in die Wohnung holen, braucht man keine extra Erlaubnis des Vermieters. Ist der Vermieter generell mit der Untermiete nicht einverstanden und zeigt er sich uneinsichtig, kann der Mieter natürlich innerhalb einer Frist von drei Monaten kündigen.

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