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Zahlungsverzug

    Mieten & Vermieten

    Zahlungsverzug: Vermieter können früher kündigen

    Laut Gesetz ist es möglich, einem Mieter fristlos zu kündigen, wenn dieser mehr als zwei Monatsmieten nicht bezahlt hat und der Rückstand länger als zwei Monate dauert. Doch wie sieht dies bei Zahlungsrückständen aus, die unterhalb dieser Grenze liegen: Der Bundesgerichtshof hat nun mit einem aktuellen Urteil eine Kündigung schneller möglich gemacht. Mietern kann auch dann gekündigt werden, wenn sie weniger als zwei Monatsmieten im Rückstand sind. In solch einem Fall muss es sich jedoch um eine ordentliche Kündigung handeln,…

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