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Wettbewerbsverbot

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    Mit einem Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag nicht übertreiben

    Fast jeder kennt die Klauseln im Arbeitsvertrag, die einem verbieten bestimmte Tätigkeiten für die Konkurrenz auszuüben. Als Chef sollte man es mit solchen Regelungen, aber nicht übertreiben, denn sonst sind sie einfach unwirksam. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor. In dem konkreten Fall ging es um einen ehemaligen Marketingleiter eines Fenster- und Türenherstellers. In seinem alten Arbeitsvertrag war es ihm verboten zwei Jahre nach Ende seines Arbeitsverhältnisses keine Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen anzunehmen. Dieser hielt die Klausel…

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