Der Job eines Immobilienmaklers ist es bekanntermaßen den Kauf eines Grundstücks oder eines Hauses zu vermitteln. Hat er diesen Job erfüllt, habe er in der Regel nichts mehr mit den Risiken bei der Abwicklung des Kaufvertrags zu tun. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor In dem konkreten Fall hatte ein Makler ein Grundstück vermittelt. Wenig später kam es jedoch zu Schwierigkeiten beim Vertragsabschluss aufgrund von Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer. Diese beschlossen einvernehmlich den Vertrag aufzulösen. Der…
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Immobilenkauf Mieten & Vermieten
Immobilie muss zur Verfügung stehen, sonst keine Provision für Makler
Beauftragt man einen Makler, so möchte man eigentlich nur Angebote erhalten, die zur Verfügung stehen bzw. über die aktuell verhandelt werden kann. In diesem Zusammenhang weist aktuell der Deutsche Anwaltverein auf ein Urteil des…