Die Mietnebenkosten sind immer wieder Anlass für Streitereien zwischen Mietern und Vermieter. Hier hat nun der Bundesgerichtshof die Rechte der Vermieter gestärkt. Wenn Mieter von zu hohen Nebenkosten aufgrund von unwirtschaftlichem Verhalten des Vermieters ausgehen, müssen sie dies belegen. In dem konkreten Fall hatte ein Mieter sich geweigert einen Teil der Nebenkosten für 2007 zu zahlen, da die Müllabfuhrgebühren 500 Euro betrugen. Durch seinen Anwalt ließ er dem Vermieter mitteilen, dass laut dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds ein Betrag von…
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Hier in Berlin ist seit kurzem eine neue Mülltonne im Einsatz. In sie kann man ab jetzt auch Dinge wie alte Elektrogeräte werfen. Das Bundeskabinett hat nun einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, nach…