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Mietminderung

    Mieten & Vermieten

    Keine Mietminderung bei Feuchtigkeit im Keller

    Mit der Mietminderung ist das ja immer so eine Sache. Natürlich muss der Mieter für sein Recht einstehen und kann bei deutlichen Mängeln die Miete kürzen. Nur wann ein Mangel ein Mangel ist, sorgt in Deutschland immer wieder für Streitereien. So weist der Eigentümerverband Haus & Grund aktuell darauf hin, dass ein feuchter Keller kein Grund für eine Mietminderung ist. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. In dem aktuellen Fall war der Keller eines Mieters so feucht,…

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  • Mieten & Vermieten

    Mietminderung wegen Straßenlärm?

    In vielen deutschen Städten gehören Baustellen zum Dauerzustand. Dürfen Mieter jedoch die Miete mindern, wenn der Geräuschpegel von draußen für einen gewissen Zeitraum zunimmt? Mit solch einem Fall musste sich der Bundesgerichtshof befassen und…