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Mietkürzung

    Mieten & Vermieten

    Urteil: Bei zwei Mängeln die Miete nur einmal mindern

    Fast jeder Mieter kennt Probleme wie langanhaltenden Lärm im Haus, defekte Elektrik oder sonstige Beeinträchtigungen. Ist der Fall akut und die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt, haben Mieter das Recht einen festen Prozentsatz der Miete einzubehalten. Doch nicht immer kann man für mehrere Mängel auch mehrere Teile der Miete mindern. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das in diesen Tagen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltsvereins hinweisen. In dem konkreten Fall ging es um Mieter, die beim Einzug…

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