Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Mietkaution maximal drei Monatsmieten betragen darf. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass zu viel Kaution verlangt und gezahlt wird, sei es mit Absicht oder aufgrund eines Missverständnisses. In solch einem Fall hat man nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs drei Jahre Zeit das zu viel gezahlte Geld vom Vermieter zurückzufordern. Andernfalls verjährt der Anspruch und man kommt erst nach Ende des Vertrags an das Geld. Mit diesem Urteil bestätigten die Richter außerdem, dass…
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In einem Mietvertrag kann – muss aber nicht – eine Mietkaution vereinbart werden. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für etwaige Ansprüche gegen den Mieter. Beispielsweise kann der Vermieter Mietrückstände des Mieters mit der…
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Wer eine neue Wohnung anmietet zahlt üblicherweise eine Kaution, die der Vermieter beispielsweise auf einem Sparbuch hinterlegt. Diese Sicherheit darf der Vemieter nach einem Streit nicht einfach für die Kosten eines Rechtsanwalts einbehalten. Dies…