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    Kaputter Gehweg: Gemeinde haftet bei Schäden

    Hausbesitzer wissen, dass sie bis zu einem gewissen Punkt an die Verkehrssicherungspflicht gebunden sind. Das bedeutet, dass sie Gefahrenquellen wie nasses Laub, Schnee oder Eis beseitigen müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach und jemand kommt zu Schaden, müssen sie haften. Der Bundesgerichtshof hat nun auf öffentlichen Wegen deutlich die Gemeinden in die Pflicht genommen. In dem konkreten Fall war eine Seniorin, die festes Schuhwerk trug, auf einem kaputten Überweg des Mittelstreifens einer Straße in Berlin-Pankow gestürzt und hatte sich…

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