Wer in seiner Wohnung einen schwerwiegenden Mangel entdeckt, hat das Recht die Miete entsprechend zu mindern. Dabei sollte man jedoch vorsichtig und mit Bedacht vor sich gehen, denn stellt sich am Ende heraus, dass der Mangel doch vom Mieter selbst verschuldet ist, so kann der Vermieter diesem fristlos kündigen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. In dem konkreten Fall hatte ein Mieter in seinem Einfamilienhaus Schimmel und Kondenswasser entdeckt und mit dem Verweis auf bauliche Mängel die Miete…
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Kommt ein Mieter wiederholt seinen Pflichten nicht nach oder verstößt er sogar gegen sie, hat der Vermieter die Möglichkeit die fristlose Kündigung auszusprechen. Jedoch ist dies nur rechtens, wenn der Mieter vorher abgemahnt wurde.…
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Auch wenn es zwischen Mieter und Vermieter immer mal wieder zu Streit kommen kann, ist dies natürlich noch lange kein Grund, dass die eine Partei die andere mit Beleidigungen oder sogar Verleumdungen anschwärzt. Der…