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Das Grundeigentum

    Mieten & Vermieten

    Verleumdung des Vermieters: Fristlose Kündigung möglich

    Auch wenn es zwischen Mieter und Vermieter immer mal wieder zu Streit kommen kann, ist dies natürlich noch lange kein Grund, dass die eine Partei die andere mit Beleidigungen oder sogar Verleumdungen anschwärzt. Der Vermieter darf in solch einem Fall die fristlose Kündigung aussprechen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam hervor, auf das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ hinweist. In den konkreten Fall hatte sich eine Mieterin eines Einfamilienhauses mit ihrem Vermieter über die Nutzung des Gartens gestritten. Sie…

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