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Arbeitsrecht

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    Gebäudereiniger: Fast alle Unternehmen zahlen Mitarbeitern Mindestlohn

    Besonders im Handwerk und bei Dienstleistungen kommt es häufiger zu Schwarzarbeit und vor allem zu Lohndumping. Um Letzterem vorzubeugen wurden in einigen Bereichen Mindestlöhne eingeführt, die sich nun offenbar bewährt haben. Seit Januar bekommt die unterste Lohngruppe der Gebäudereiniger-Branche beispielsweise 8,55 Euro im Westen und 7 Euro im Osten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit lässt nach neuesten Prüfungen verlauten, dass 90% der kontrollierten Firmen im Gebäudereiniger-Handwerk ihren Beschäftigten den Mindestlohn zahlen. Gegen die restlichen „schwarzen Schafe“ müsse noch verstärkter vorgegangen werden. Besonders…

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  • Handwerker

    Mängel am besten gleich beseitigen

    Jedem unterläuft mal ein Fehler, auch dem Fachmann. Macht ein Kunde einen auf Mängel aufmerksam und man bessert diese nicht gleich aus, kann dies schnell für den Handwerker teuer werden. Dies zeigt sich auch…

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    Urteil: Umziehen gehört zur Arbeitszeit

    In nicht wenigen Betrieben kommt es vor, dass Mitarbeiter Dienstbekleidung tragen müssen, mit der man nicht unbedingt den Weg zur Arbeit antreten kann oder möchte. Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Zeit, die…