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Abnutzungserscheinungen

    Mieten & Vermieten

    Abnutzungserscheinungen: Vermieter-Sache

    Für viele Abnutzungserscheinungen in der Wohnung müssen Vermieter aufkommen, denn die Wohnung muss natürlich in einem entsprechenden Zustand erhalten werden. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München auch für das Thema Feuchtigkeit im Bad. In dem konkreten Fall ging es um eine Mieterin, die zunehmende Feuchtigkeit in ihrem Badezimmer feststellte. Sie ging der Ursache nach und stellte fast, dass der Abflusskanal, der die feuchte Luft sonst nach draußen befördert, verstopft war. Diesen Umstand teilte sie ihrer Vermieterin mit…

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