Mieten & Vermieten

Streitpunkt: Dekoration, Blumen und Kinderwagen im Hausflur

cc by flickr/ onnola

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Sei es aus praktischen oder rein ästhetischen Gründen, immer wieder sorgen in deutschen Mietshäusern Gegenstände im Hausflur für Streitereien. Manchmal versperren Kinderwagen oder große Blumenkübel den Weg, manchmal bringt der Nachbar Dekorationen im Hausflur an, die nicht gerade den eigenen Geschmack treffen. Was erlaubt ist und was nicht, darauf weist aktuell der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen in Berlin hin.

Grundsätzlich sind Treppenhäuser und Hausflure Fluchtwege, deren Zugänge und Wege nicht durch Gegenstände verstellt werden dürfen. So sind große Dekorationen oder Pflanzen eigentlich nicht erlaubt. Dies gilt auch für Schränke, Schuhe oder Garderoben.

Jedoch betont der Verband, dass in Einzelfällen, die nicht den Weg versperren auch Ausnahmen zwischen Mietern und Vermieter vereinbart werden. Besonders bei Dekorationen müssen diese allen Bewohnern des Hauses gefallen.

Personen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind, hätten hingegen einen Anspruch auf einen Abstellplatz im Hausflur. Ähnliches gelte auch für Kinderwagen, bei denen keine zumutbare Abstellmöglichkeit vorhanden ist. Wichtig sei stets, dass die Fluchtwege frei gehalten werden.

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