Mieten & Vermieten

Selbstauskunft: Was muss der Mieter über sich preisgeben?

cc by flickr/ Zeitfixierer

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Will man eine neue Wohnung anmieten, dann will der potentielle Vermieter so einiges wissen. Dieser möchte sich natürlich ein Bild von seinem neuen Mieter verschaffen und feststellen, ob dieser auch zahlungsfähig ist. Der Mieter muss dafür einiges über sich preisgeben. Doch wie viel muss man wirklich über sich verraten?

Von der gesetzlichen Seite her gibt es theoretisch keinerlei Pflicht über sich Auskunft zu erteilen, jedoch sind einige Antworten essentiell für den neuen Vermieter und auch für das Vertrauensverhältnis. Seine Personalien wie Name, Geburtsdatum und bisherige Adresse sollten unbedingt korrekt angegeben werden. Dies gilt auch nach Fragen zum Familienstand oder zur Anzahl der zukünftigen Bewohner.

Informationen zum Arbeitsverhältnis und zum Verdienst gehören auch zu solchen Informationen, die man preisgeben sollte, denn der neue Vermieter benötigt eine gewisse finanzielle Sicherheit. Eine Schufa-Auskunft wird in diesem Zusammenhang ebenfalls immer häufiger verlangt. Dies ist keine Pflicht, jedoch erhöht es natürlich die Chancen die Wohnung am Ende zu bekommen.

Persönliche Fragen, die nicht direkt etwas mit dem Mietverhältnis zu tun haben, wie beispielsweise zu Vorstrafen, Krankheiten, Parteizugehörigkeiten oder Ähnliches haben den Vermieter hingegen nicht zu interessieren. Auch ob der neue Mieter eine Rechtsschutzversicherung hat oder in einem Mietverein ist, ist Privatsache. Hier sollte man am besten gar nicht antworten, denn wer falsche Angaben macht, verletzt das Vertrauensverhältnis und riskiert entsprechende Konsequenzen.

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Keine Kommentare

  • Antworten Stefan Januar 9, 2012 um 6:37 pm

    Interessant und sehr hilfreich… Wie sieht es denn mit Haustieren aus? Soweit ich weiß, sind Kleintiere (Hamster, Fische, etc.) erlaubt ohne die Erlaubnis des Vermieters und was ist mit beispielsweise Katzen oder kleineren Hunden?

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