Mieten & Vermieten

Privates Bieterverfahren für Immobilien – Nachfrage steigt

bieterverfahrenLange war es Stiefkind, das private Bieterverfahren für Immobilien, das nun mehr und mehr zum Rettungsanker zu avancieren scheint.

Wie der ImmoVerlag, Grömitz, meldet, ist seit Beginn der Wirren um faule Kredite und den desaströsen Wirtschaftsaussichten die Nachfrage nach Informationen zum privaten Bieterverfahren drastisch angestiegen. Die Verkaufszahlen unserer Ratgeber zum Thema Bieterverfahren haben sich innerhalb weniger Wochen verdreifacht, so der Verlagsinhaber Stephan Probst und ergänzt: Nun scheint es endlich soweit, als sei das Bieterverfahren aus seinem Dornröschenschlaf erwacht. Besser spät als nie, so bewertet Probst die Entwicklung, die er als lange überfällig bezeichnet.

Bereits seit mehreren Jahren hat der erste Ratgeberautor zu diesem Thema das Bieterverfahren als alternatives Marketinginstrument mit wechselndem Erfolg papagiert. Heute nun, wo nicht nur zwangsbedrohte Eigenheimbesitzer sich für das Verfahren interessieren, sondern auch diejenigen, die lediglich in Schieflage geraten sind, dürfte Probst seinen Ziel, das Bieterverfahren zu einem üblichen Angebotsverfahren am Immobilienmarkt zu integrieren, ein erhebliches Stück näher gerückt zu sein.

Das Bieterverfahren, dass auch als „schnellster Weg zum besten Preis“ bezeichnet wird, scheint aber nicht nur beim Verbraucher, sprich Eigentümer und Anbieter, angekommen zu sein, auch viele Makler scheinen angesichts rückläufiger Vermittlungszahlen in dem alternativen Angebotsverfahren einen Ausweg aus der Krise zu sehen. Unsere Absatzzahlen belegen zumindest, dass das Interesse am Bieterverfahren seitens der Maklerschaft um ein Vielfaches gestiegen ist, so der Verleger.

Das Verfahren in Kürze für Money Insider. Das Bieterverfahren ist keine Auktion oder Versteigerung. Der Anbieter bleibt Herr über den Verkauf, kann diesen ggf. auch ablehnen. Das Verfahren ist zeitlich begrenzt, i.d.R. dauert es max. drei Monate bis ein Käufer gefunden wird. Interessenten besichtigen das Angebot gemeinsam, Besichtigungstourismus gibt es nicht. Am Ende steht – wie üblich und gesetzlich gefordert -die notarielle Abwicklung.

Mehr Informationen zum Bieterverfahren unter: immoverlag.com/immobilien.info.freeware.offers.htm

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