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Missglückte Frisur gleich Körperverletzung?

Missglückter HaarschnittViele Friseure kennen dieses Problem: Die Angst einen Kunden zu verschandeln, etwas falsch zu schneiden oder gar komplett in den Sand zu setzen. Das fängt bei falsch gesetzten Strähnchen an und kann bei radikalen Kürzungen enden.

Doch wie verhalte ich mich in solchen missglückten Fällen? Fakt ist, dass es schon etliche Gerichtsurteile gab, in denen Kunden nach einem extrem verunglückten Haarschnitt Schmerzensgeld zugesprochen wurde.

Aber jetzt keine Panik: In den meisten Fällen lässt sich so etwas doch intern klären. Wichtig ist immer: Gehen Sie auf den Kunden ein und beraten Sie ihn gut und vor allem typgerecht. Möchte der Kunde einen Schnitt oder gar eine Färbung etc, die dem Haar schaden kann, erklären Sie, ihm warum Sie das nicht machen.

Bei Reklamationen hat man generell das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Gefällt das Ergebnis dann immer noch nicht, erhält man sein Geld zurück.

Sollte sich der Fall doch soweit zuspitzen, dass es vor Gericht geht, braucht jeder Salon eine Betriebshaftpflichtversicherung, die den Schaden reguliert und das Verfahren durchführt. Damit sind Sie auf der sicheren Seite!

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