Mieten & Vermieten

Mieter und Vermieter: Kündigungsfristen

cc by flickr/ Gunnar Wrobel

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Als Mieter muss man in der Regel bei einem unbefristeten Mietvertrag eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Für Vermieter selbst gelten jedoch andere Fristen, wie der Deutsche Mieterbund aktuell aufklärt.

Während bei den Mietern selbst inzwischen die Wohndauer in Sachen Kündigung keine Rolle mehr spielt, richtet sich die Kündigungsfrist des Vermieters genau danach. Wohnt ein Mieter bis zu fünf Jahre in einer Wohnung oder einem Haus, kann der Vermieter im Falle eines triftigen Grunds eine Kündigungsfrist von drei Monaten ansetzen. Liegt die Mietdauer jedoch über fünf Jahren, verlängert sich die Kündigungsfrist auf sechs Monate.

Bei Mietern, die bereits seit über acht Jahren die Wohnung oder das Haus bewohnen, muss sich der Vermieter an eine Frist von neun Monaten halten. Desweiteren weist der Deutsche Mieterbund darauf hin, dass alte Mietverträge, die bis Herbst 2001 geschlossen wurden, oft nach zehn Jahren eine Kündigungsfrist über zwölf Monate für den Vermieter enthalten. Dies sei auch heute noch gültig. Nur für Mieter würden solche Klauseln nicht mehr zutreffen.

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