Uncategorized

Makler-Annonce: Wohnungsgröße ist nicht bindend für Miethöhe

cc by flickr/ Imrolf

cc by flickr/ Imrolf

Die Höhe der Miete hängt normalerweise von der Größe der Wohnung ab. Dabei sollte man die Angaben genau prüfen, denn wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervorgeht, ist in der Annonce eines Maklers die Größenangabe der Wohnung nicht unbedingt bindend.

In dem konkreten Fall hatte ein Makler angegeben, dass eine Wohnung 74 Quadratmeter groß sei und 920 Euro im Monat koste. Die neuen Mieter stellten jedoch irgendwann fest, dass ihre Wohnung lediglich 62 Quadratmeter groß war. Sie nahmen daher eine entsprechende Mietkürzung vor, was der Vermieter nicht akzeptierte.

Die Richter entschieden am Ende zugunsten des Vermieters, denn im Mietvertrag fanden sich keine genauen Angaben zur Größe der Wohnung. Die Mieter mussten also den einbehaltenen Mietanteil wieder zurückzahlen. Man sollte sich daher stets genau über die Größe der Wohnung informieren und auf entsprechende Angaben im Mietvertrag achten.

Das könnte dir auch gefallen

Keine Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.