Mieten & Vermieten

Ladenausbau im Mietshaus: Lärm muss ertragen werden

Die meisten Mieter kennen das lästige Thema mit dem Krach durch Baustellen und Umbaumaßnahmen. Dies gilt natürlich auch, wenn sich in dem Haus ein Laden oder Ähnliches befindet, wo umgebaut und renoviert wird. Hier müssen die Mieter leider den Lärm akzeptieren, wie der Deutsche Mieterbund in Berlin mitteilt.

Jedoch dürften Mieter bei zu viel Dreck und Lärm auch die Miete kürzen. Die Höhe der Mietkürzung hängt vom Grad der Belästigung ab. Werde täglich nur eine halbe Stunde gebohrt, sei die Belästigung eher gering. Würden jedoch beispielsweise Wände eingerissen, sei die Intensität deutlich höher. Kürzungen können hier je nach Fall zwischen 10 und 40 Prozent der Miete betragen.

Werden durch die Baumaßnahmen Wasser- oder Stromleitungen beschädigt, müsse dies so schnell wie möglich repariert werden, denn eine Wohnung ohne Strom und Wasser gelte als vorübergehend unbewohnbar und die Mietkürzung könne dann bis zu 100 Prozent betragen.

Angekündigt werden, müsse ein solcher Bau nicht, jedoch ist es für den Vermieter natürlich ratsam die Mieter genau zu informieren und ihnen bei längeren Maßnahmen vielleicht im Vorfeld schon eine Mietminderung anzubieten, um sich späteren Ärger zu ersparen.

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