Mieten & Vermieten

Kinderwagen im Treppenhaus verstoßen nicht gegen Brandvorschriften

cc by wikimedia/ Sky ffm

cc by wikimedia/ Sky ffm

In Berlin kam es vor kurzem zu einer Serie von Brandanschlägen, bei denen gezielt Kinderwagen angezündet und als Brandbeschleuniger benutzt wurden. Einige Bewohner von Mietshäusern waren dadurch verunsichert und wollten durchsetzen, dass keine Kinderwagen mehr im Hausflur abgestellt werden sollten. Das Amtsgericht Schöneberg entschied jedoch, dass dies nicht gegen die Brandvorschriften sei, wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbands Haus & Grund berichtet.

In dem konkreten Fall hatten Mieter, die im vierten Stock lebten, den Vermieter dazu aufgefordert das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur aufgrund der Brandgefahr zu verbieten. Dieser weigerte sich jedoch und der Fall landete vor Gericht. In seinen Augen könne es anderen Mietern nicht zugemutet werden, dass sie die Kinderwagen samt Kind und Kegel die Treppen hochschleppen.

Die Richter sahen dies am Ende ähnlich: Grundsätzlich könne der Vermieter über die Nutzung des Treppenhauses bestimmen. Das Abstellen von Kinderwagen verstoße nicht gegen die Brandvorschriften, denn sie würden nicht den Weg versperren. Zudem könnten auch Briefkästen, Papiertonnen oder Fußmatten in Brand gesetzt werden.

Das könnte dir auch gefallen

Keine Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.