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Kann ich mir als Mieter einen Naturpool bauen?

Das Wort Naturpool ist neueren Ursprungs. Es wurde erstmals im Jahr 2000 gebraucht und bezeichnet eine Mischung zwischen einem Schwimmteich, einem Badegewässer mit natürlicher Uferzone, und einem Swimmingpool, einem Schwimmbecken mit chemischer Wasseraufbereitung. Beim Naturpool wird das Wasser durch biologische Vorgänge gereinigt.

Wie ist das Nutzungsrecht deklariert?
Die Frage, ob man als Mieter einen Naturpool anlegen kann oder nicht, ist nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten, sondern hängt von den individuellen Umständen ab. Es gibt sowohl Gerichtsurteile, die dem Mieter dieses Recht zusprechen, andere Urteile dagegen verweigern es. Bei der Beantwortung der Frage sollte man einige grundsätzliche Dinge beachten. Zum Beispiel ist es wichtig, ob der Garten, in dem der Naturpool errichtet werden soll, dem Mieter zur alleinigen Nutzung überlassen ist oder ob er zur gemeinschaftlichen Nutzung für alle Mieter des Hauses vorgesehen ist.

Wie kann man sein Ziel erreichen?
Als erstes sollte man sich den Mietvertrag gründlich durchlesen, besonders die Klauseln zur Gartennutzung. Um Konfrontationen und Probleme zu vermeiden, sollte man unbedingt vor Beginn der Baumaßnahmen das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Dabei wird man schnell erfahren, ob der Vermieter für oder gegen das Vorhaben ist.

Für einen Naturpool spricht zum Beispiel, das damit die Immobilie aufgewertet wird und eine hochwertige Möglichkeit der Freizeitgestaltung geschaffen wird. Dagegen spricht, dass eine solche Anlage fachmännisch angelegt und gewartet werden muss, da sie sich sonst in einen übel riechenden Tümpel verwandeln kann. Die meisten Bedenken werden Vermieter jedoch in Bezug auf den Zustand des Gartens haben. Sie wollen fast immer, dass der Garten bei Auszug des Mieters in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird.
Das Problem kann man jedoch lösen, wenn man sich schriftlich zum sogenannten Rückbau bei Auszug verpflichtet. Außerdem sollte man sich schriftlich verpflichten, alle laufende Kosten zur Unterhaltung des Naturpools zu übernehmen.

Lohnt sich eine solche Anlage überhaupt?
Grundsätzlich gilt, dass man als Mieter nicht Eigentümer des Pools ist. Man kann ihn zwar nutzen, muss ihn aber beim Auszug wieder rückbauen. Eine Ausnahme wäre eventuell dann gegeben, wenn sich der Nachmieter schriftlich bereit erklären würde, den Naturpool zu übernehmen. Der Vermieter muss damit ebenfalls einverstanden sein. Zu Bedenken sind auch die nicht unerheblichen Kosten.

Für einen Quadratmeter Poolfläche kann man zwischen 100 bis 500 Euro einkalkulieren. Besteht der Vermieter beim Auszug darauf, den Naturpool zurückzubauen, ist das Geld praktisch verloren. Am besten ist es, diese Fragen rechtzeitig zu klären. Es macht keinen Sinn, auf Konfrontationskurs zu gehen und das Recht auf einen Naturpool vor Gericht erstreiten zu wollen. Damit würde das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nur unnötig belastet.

Was sollte man beim Naturpool beachten?
Ein Naturpool ist eine schöne Sache und kann in der warmen Jahreszeit viel Freude breiten. wichtig ist jedoch, dass man sich schon im Vorfeld mit dem Vermieter einig wird, um Probleme zu vermeiden. Besonders wichtig ist es vorab zu klären, was im Fall des Auszugs des Mieters geschehen soll.
Man sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass ein solcher Pool erhebliche Kosten sowohl beim Bau als auch beim Unterhalt verursacht. Ideal ist es, wenn man sich einen solchen Pool im eigenen Garten anlegt.

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