Mieten & Vermieten

Herbstanfang: Vermieter muss heizen

Herbstlaub cc by flickr/geraldbrazell

Herbstlaub cc by flickr/geraldbrazell

In so manchen Mietshäusern muss die Heizung vom Vermieter angestellt werden. Zum beginnenden Herbst weist daher der Mietverein München darauf hin, dass der Vermieter verpflichtet ist, im Herbst zu heizen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Temperaturen sinken, so dass es in der Wohnung kälter als 20 Grad wird.

Laut dem Mietverein haben Vermieter die Pflicht bei kalten Temperaturen die Wohnung tagsüber über 20 Grad zu halten. Nachts reiche eine Temperatur von 18 Grad aus. Daher sei es erlaubt, dass die Wohnungen von 6 Uhr bis 23 Uhr beheizt werden.

Meist werde in den Mietverträgen eine Heizperiode vereinbart, die in der Regel am 1. Oktober beginne. Versäumt der Vermieter im Herbst die Heizung anzustellen, können Mieter für die Zeit des Ausfalls die Miete mindern. Fällt die Heizung an kalten Wintertagen sogar komplett aus und der Vermieter unternimmt nicht sofort etwas dagegen, könnten Mieter fristlos kündigen.

Das könnte dir auch gefallen

Keine Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.