Handwerker

Handwerk: Schadensansprüche durch Unpünktlichkeit?

cc by flickr/ alancleaver_2000

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Immer mal wieder kann es vorkommen, dass Handwerker unpünktlich erscheinen. So manch einer hat schon mal Erfahrungen mit Handwerkern und den entsprechenden Uhrzeitangaben gemacht. Nicht selten sitzt man und wartet einen halben Tag oder der Handwerker steht viel zu früh vor der Tür.

Was für den Kunden sehr lästig sein kann, ist für den Handwerker manchmal unvermeidbar. Kann ein Kunde jedoch Schadensersatz verlangen, wenn der Auftraggeber durch das Zu-Spät-Kommen Geld verliert?

Im Prinzip ist dies möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Grundsätzlich muss für Schadensansprüche ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag zustande gekommen sein, der durch ein Dokument oder Zeugen belegt werden kann.

Auch auf die Formulierung der Vereinbarung kommt es an: Ist die Rede von „um 12 Uhr rum“, ist dies keine verbindliche Vereinbarung. „Punkt 12 Uhr“ wäre jedoch zum Beispiel verbindlich. Sofort kann man ebenfalls keine Schadensansprüche geltend machen, denn vorher muss der Auftraggeber dem Handwerker eine Frist zur Erledigung einräumen, ihm bei Nicht-Einhalten kündigen und kann dann erst Schadensersatz fordern.

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