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Geplatzter Kauf: Makler erhält trotzdem Provision

cc by flickr/ pickade

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Der Job eines Immobilienmaklers ist es bekanntermaßen den Kauf eines Grundstücks oder eines Hauses zu vermitteln. Hat er diesen Job erfüllt, habe er in der Regel nichts mehr mit den Risiken bei der Abwicklung des Kaufvertrags zu tun. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor

In dem konkreten Fall hatte ein Makler ein Grundstück vermittelt. Wenig später kam es jedoch zu Schwierigkeiten beim Vertragsabschluss aufgrund von Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer. Diese beschlossen einvernehmlich den Vertrag aufzulösen. Der Makler verlangte aber trotzdem seine Provision, was der Verkäufer verweigerte.

Die Richter gaben am Ende dem Makler Recht, da er seinen Teil der Arbeit erfüllt hatte. Der Kaufvertrag sei danach alleine Sache von Käufer und Verkäufer. Der Anspruch auf die Provision wäre nur dann erloschen, wenn eine entsprechende Klausel im Maklervertrag enthalten gewesen wäre. Dies war nicht der Fall, also stehe dem Makler auch seine Bezahlung zu.

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